Aus Anlass zu unserem letzten Artikel möchten wir alle politisch Aktiven auf den 17. Mai aufmerksam machen. Am diesen Tag wird der deutsche Petitionsausschuss tagen und unter Anderen sich mit der Petition “Verbot von Aktion-Computerspiele” beschäftigen.
Der Ausschuss wird live auf www.bundestag.de übertragen.
Die vollständige Petition ist von ca. 73 000 Menschen unterzeichnet worden.
Für alle die sich jetzt Fragen, was eine Petition ist, folgender Auszug aus Wikipedia.
Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Ersuchen oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Dabei kann grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde) und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten. Der Einreicher einer Petition wird Petent genannt. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers.

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